Unfallgutachten · Haftpflicht · Kasko

Unfallgutachten, die Ihre Ansprüche sichern

Nach einem Unfall zählt jedes Detail. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich Ihren Schaden nachvollziehbar und vollständig — damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Ihre Rechte als Geschädigter

Sie wählen den Gutachter. Nicht die Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die erforderlichen Gutachterkosten übernimmt dabei in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ich arbeite als unabhängiger Unfallgutachter ausschließlich in Ihrem Auftrag.

  • Freie Gutachterwahl — Ihr anerkanntes Recht als Geschädigter.
  • Kostenübernahme — bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.
  • Vollständige Anspruchsermittlung — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
  • Nachvollziehbare Dokumentation — qualifizierte Grundlage für Versicherungen, Anwälte und den Streitfall.

Nach dem Unfall

Vier Schritte — ruhig und der Reihe nach

SCHRITT 01

Unfallstelle sichern

Warnblinker, Warndreieck, Warnweste. Bei Verletzten sofort 112 rufen.

SCHRITT 02

Beweise sichern

Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Position und Umgebung. Daten des Unfallgegners notieren.

SCHRITT 03

Nichts unterschreiben

Keine Schuldanerkenntnis, keine vorschnelle Einigung mit der gegnerischen Versicherung.

SCHRITT 04

Anrufen

Kostenlose Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen — Mo–Sa von 7:30 bis 20:00 Uhr.

Was das Gutachten enthält

Vollständig · nachvollziehbar
POS. 1

Reparaturkosten

Detaillierte Kalkulation nach Herstellervorgaben — die Basis Ihrer Entschädigung.

POS. 2

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet.

POS. 3

Wiederbeschaffungswert & Restwert

Entscheidend bei wirtschaftlichem Totalschaden — neutral ermittelt.

POS. 4

Nutzungsausfall

Ihr Anspruch für die Zeit ohne Fahrzeug — mit Dauer und Entschädigungsgruppe.

POS. 5

Schadendokumentation

Lückenlose Foto- und Messdokumentation von Schadenbild und Schadenumfang.

Haftpflichtschadengutachten

Unverschuldet in den Unfall geraten?

Dann gilt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihren Schaden vollständig ersetzen — und zahlt auch das Gutachten. Ich sichere die Beweise, ermittle sämtliche Ansprüche und sende das Gutachten auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt.

Kostenlose Ersteinschätzung · 0157-50977509

Kostenvoranschlag im Kaskofall

Kaskoschaden oder Bagatelle?

Bei Kaskoschäden reguliert Ihre eigene Versicherung — hier ist ein vollständiges Gutachten oft nicht nötig. Ein verlässlicher Kostenvoranschlag dokumentiert den Schaden und die zu erwartenden Reparaturkosten wirtschaftlich und ausreichend präzise für die Abwicklung.

Was Ihr Fall braucht — Gutachten oder Kostenvoranschlag — klären wir in einem kurzen Telefonat.

Gut zu wissen

Unfallgutachten — häufige Fragen

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht als Geschädigter.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ab etwa 1.000 € Schadenhöhe ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll; darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ich berate Sie ehrlich, was Ihr Fall braucht.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, und Sie haben Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung — hier ist häufig ein Kostenvoranschlag der wirtschaftliche Weg.

Wie schnell kommt der Gutachter?

Meist innerhalb von 24 Stunden — bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Erreichbar Montag bis Samstag von 7:30 bis 20:00 Uhr.

Was steht alles im Unfallgutachten?

Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und die vollständige Schadendokumentation mit Fotos — alles, was für Ihre Ansprüche relevant ist.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Das entscheiden Sie. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts. Auf Wunsch arbeite ich direkt mit Ihrer Kanzlei zusammen.

Kontakt

Unfall gehabt? Rufen Sie an.

Kostenlose Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen — noch am selben Tag. Montag bis Samstag, 7:30–20:00 Uhr.

fischer@fischerexpertoffice.tech
Besichtigung bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder am Unfallort