Unfallgutachten · Haftpflicht · Kasko
Unfallgutachten, die Ihre Ansprüche sichern
Nach einem Unfall zählt jedes Detail. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich Ihren Schaden nachvollziehbar und vollständig — damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Ihre Rechte als Geschädigter
Sie wählen den Gutachter. Nicht die Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die erforderlichen Gutachterkosten übernimmt dabei in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ich arbeite als unabhängiger Unfallgutachter ausschließlich in Ihrem Auftrag.
- Freie Gutachterwahl — Ihr anerkanntes Recht als Geschädigter.
- Kostenübernahme — bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.
- Vollständige Anspruchsermittlung — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
- Nachvollziehbare Dokumentation — qualifizierte Grundlage für Versicherungen, Anwälte und den Streitfall.
Nach dem Unfall
Vier Schritte — ruhig und der Reihe nach
Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warndreieck, Warnweste. Bei Verletzten sofort 112 rufen.
Beweise sichern
Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Position und Umgebung. Daten des Unfallgegners notieren.
Nichts unterschreiben
Keine Schuldanerkenntnis, keine vorschnelle Einigung mit der gegnerischen Versicherung.
Anrufen
Kostenlose Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen — Mo–Sa von 7:30 bis 20:00 Uhr.
Was das Gutachten enthält
Vollständig · nachvollziehbarReparaturkosten
Detaillierte Kalkulation nach Herstellervorgaben — die Basis Ihrer Entschädigung.
Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet.
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Entscheidend bei wirtschaftlichem Totalschaden — neutral ermittelt.
Nutzungsausfall
Ihr Anspruch für die Zeit ohne Fahrzeug — mit Dauer und Entschädigungsgruppe.
Schadendokumentation
Lückenlose Foto- und Messdokumentation von Schadenbild und Schadenumfang.
Haftpflichtschadengutachten
Unverschuldet in den Unfall geraten?
Dann gilt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihren Schaden vollständig ersetzen — und zahlt auch das Gutachten. Ich sichere die Beweise, ermittle sämtliche Ansprüche und sende das Gutachten auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt.
Kostenvoranschlag im Kaskofall
Kaskoschaden oder Bagatelle?
Bei Kaskoschäden reguliert Ihre eigene Versicherung — hier ist ein vollständiges Gutachten oft nicht nötig. Ein verlässlicher Kostenvoranschlag dokumentiert den Schaden und die zu erwartenden Reparaturkosten wirtschaftlich und ausreichend präzise für die Abwicklung.
Was Ihr Fall braucht — Gutachten oder Kostenvoranschlag — klären wir in einem kurzen Telefonat.
Gut zu wissen
Unfallgutachten — häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht als Geschädigter.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ab etwa 1.000 € Schadenhöhe ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll; darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ich berate Sie ehrlich, was Ihr Fall braucht.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, und Sie haben Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung — hier ist häufig ein Kostenvoranschlag der wirtschaftliche Weg.
Wie schnell kommt der Gutachter?
Meist innerhalb von 24 Stunden — bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Erreichbar Montag bis Samstag von 7:30 bis 20:00 Uhr.
Was steht alles im Unfallgutachten?
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und die vollständige Schadendokumentation mit Fotos — alles, was für Ihre Ansprüche relevant ist.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Das entscheiden Sie. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts. Auf Wunsch arbeite ich direkt mit Ihrer Kanzlei zusammen.
Kontakt
Unfall gehabt? Rufen Sie an.
Kostenlose Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen — noch am selben Tag. Montag bis Samstag, 7:30–20:00 Uhr.